„Ist mein Haus aus den Siebzigern automatisch ein Sanierungsfall?“
Ein Baujahr aus den Siebzigern gilt oft automatisch als Sanierungsfall, ein späterer Bau als unbedenklich. Beides greift zu kurz: rein energetisch betrachtet zählt der Zustand von Fassade und Dach, nicht die Kalenderzahl. Bei vielen Häusern dieses Alters lässt sich der Heizwärmebedarf mit gezielten Maßnahmen deutlich senken, BAFA und KfW fördern das mit höheren Sätzen, wenn ein Sanierungsfahrplan vorliegt. Ob es sich lohnt, hängt vom Einzelzustand und Ihren Plänen für das Haus ab.




